Unser "Legat Staffelbach"

Reglement
Unsere Kirchgemeinde hat bekanntlich im Verlauf des Jahres 2022 aus dem Nachlass von Ferdinand Staffelbach ein grosszügiges Legat erhalten.
Die Zweckbestimmung – „für bedürftige evangelische Schweizer Bürger der Gemeinde“ – ist im Nachlass klar geregelt. Mit einem entsprechenden Antrag können so beispielweise Beiträge für Schul-, Sport- und Ferienlager, Sport- und Freizeitaktivitäten, Musikunterricht oder Aus- und Weiterbildungen sowie Beiträge an damit verbundene, notwendige Anschaffungen finanziert werden.

Allfällige Unterstützungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Mitglied der evangelischen Kirchgemeinde Thal-Lutzenberg (Überprüfung mit unserer aktuellen Mitgliederkartei)
  • Bedürftigkeit (Nachweis mit Kopie der aktuellen Steuerverfügung und Angabe allfälliger anderer Unterstützungen)
  • Schweizer Bürger (Nachweis mit Kopie einer gültigen ID- oder Passkopie)

Zudem sind folgende Punkte zu beachten:
  • Es werden nur Originalrechnungen von Schulen, Vereinen, Organisationen, usw. direkt durch die Kirchgemeinde bezahlt.
  • Die Auszahlung erfolgt somit nicht an den Gesuchsteller.
  • Rückwirkende Gesuche werden nicht unterstützt.

Für Anfragen oder weitergehende Fragen können Sie sich gerne an unser Sekretariat wenden.
Sämtliche Anfragen werden streng vertraulich behandelt.
Für die Kirchenvorsteherschaft
Helga Stubbe, Kassierin

Dokumente