Publiziert von: Jnes Sarcinella
Bereitgestellt: 28.01.2025
Abdankung
Der Tod eines nahestehenden und geliebten Menschen ist ein tiefgehender Einschnitt in Alltag und Leben der Angehörigen und Nahestehenden. Gerne sind wir nach unseren Möglichkeiten in dieser Situation für Sie da und begleiten Sie beim Umgang mit dem Verlust, beim Abschied und in der Trauer.
Nehmen Sie mit dem zuständigen Pfarramt und dem Bestattungsamt der politischen Gemeinde Kontakt auf:
Gemeindekreis Buechen-Staad-Altenrhein-Wienacht:
Gemeindekreis Thal-Lutzenberg-Buriet:
Bestattungsamt der Politischen Gemeinde Thal: Telefon 071 886 10 40
Bestattungsamt der Politischen Gemeinde Lutzenberg: Telefon 071 886 70 85
Falls die verstorbene Person nicht Kirchenmitglied gewesen ist, besteht kein Anrecht auf eine kirchliche Abdankung. Mit dem Austritt wünschte in der Regel die verstorbene Person auch keine solche. Sie als Angehörige begleiten wir jedoch sehr gerne und besprechen mit Ihnen Möglichkeiten für einen würdigen Abschied auch ohne Gottesdienst in der Kirche.
Gemeindekreis Buechen-Staad-Altenrhein-Wienacht:
Gemeindekreis Thal-Lutzenberg-Buriet:
Bestattungsamt der Politischen Gemeinde Thal: Telefon 071 886 10 40
Bestattungsamt der Politischen Gemeinde Lutzenberg: Telefon 071 886 70 85
Falls die verstorbene Person nicht Kirchenmitglied gewesen ist, besteht kein Anrecht auf eine kirchliche Abdankung. Mit dem Austritt wünschte in der Regel die verstorbene Person auch keine solche. Sie als Angehörige begleiten wir jedoch sehr gerne und besprechen mit Ihnen Möglichkeiten für einen würdigen Abschied auch ohne Gottesdienst in der Kirche.