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TWINT-Code GROSS (Foto: Evang. Kirchgemeinde Thal-Lutzenberg)
Sammelzeitraum: Sonntag, 27. September bis Samstag, 3. Oktober
Frauenhaus St. Gallen
» https://www.frauenhaus-stgallen.ch
IBAN: CH79 0900 0000 9000 3398 2

Das Frauenhaus ist eine rollstuhlgerechte Schutzunterkunft für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Mütter und Kinder wohnen gemeinsam in einem Zimmer. Es stehen 13 Zimmer zur Verfügung. Das Frauenhaus ist eine multinationale Wohngemeinschaft, denn Frauen, Mädchen und Jungen aller Herkunftsländer und Kulturen können von Häuslicher Gewalt betroffen sein. Die Bewohnerinnen übernehmen in der Regel Aufgaben im Haushalt wie Kochen, Putzen und Einkaufen. Die Zubereitung der Mahlzeiten werden von Mitarbeiterinnen und Bewohnerinnen gemeinsam übernommen. Die Kinder besuchen die Schule oder den Kindergarten im Quartier. Die interne Kinderbetreuung ist von Montag bis Freitag geöffnet.

Beraterinnen aus den Fachgebieten Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Psychologie informieren, beraten und unterstützen Frauen und Kinder während ihres Aufenthaltes im Frauenhaus. Die Haushaltleiterin, die Fachfrauen Betreuung sowie das Nacht- und Wochenendteam unterstützen und begleiten Frauen und Kinder im Alltag während des Tages und in der Nacht. Alle Mitarbeiterinnen des Frauenhauses unterstehen der Schweigepflicht.

Jede Frau ist Expertin ihrer Lebensgeschichte. Sie trifft ihre Entscheidungen selbständig. Wir begleiten die Frauen in ihrer persönlichen Auseinandersetzung und unterstützen sie in ihrer Lebensplanung. Wir stellen uns parteilich auf die Seite der Frauen und unterstützen sie in ihren Bedürfnissen und Interessen. Sie steht mit ihren individuellen Erfahrungen und Bedürfnissen im Zentrum unserer Überlegungen und Handlungen.

Wir stellen die Kinder/Jugendlichen mit ihrer Geschichte, ihren Erfahrungen, ihren Bedürfnissen in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen und richten unsere Handlungen danach. Parteilichkeit heisst, dass wir die Kinder und Jugendliche in ihren Interessen und Bedürfnissen unterstützen und diese anwaltlich vertreten. Die Kinder und Jugendlichen können, wenn immer möglich, selbst bestimmt an den Entscheidungsprozessen teilnehmen.

Stiftung Geschichte: Dank der Initiative mutiger Frauen wurde das Gewaltproblem in Familien auch in St. Gallen zum Thema. Sie erkannten das Bedürfnis gewaltbetroffener Frauen und gründeten den Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder. Im Oktober 1980 wurde das Frauenhaus St. Gallen eröffnet.

Organisation: Die Trägerschaft des Frauenhauses ist die Stiftung Frauenhaus St. Gallen, die 1982 gegründet wurde. Acht Stiftungsrätinnen aus verschiedenen Bereichen arbeiten ehrenamtlich.

Auftrag: Prävention, Information, Weiterbildung
Wir zeigen die gesellschaftlichen Ursachen der häuslichen Gewalt auf und setzen uns für die Verbesserung der Situation gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder ein.

Frauenhaus: Wir leisten gezielte Hilfe für Frauen und deren Kinder, die von physischer, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, unabhängig von Herkunft, Religion, Aufenthaltsstatus und Alter.

Finanzierung: Das Frauenhaus wird finanziert durch Beiträge von Kantonen, sowie durch die Leistungen der Opferhilfe und der Sozialhilfe.
Spenden: Die Stiftung Frauenhaus ist auf Spenden angewiesen. Die Spenden dienen der Unterstützung von Frauen und Kindern, sei es für ihre Neuorientierung (Einrichtung, Umzug, Kaution für die neue Wohnung usw.) oder die Gestaltung der Freizeit. Weiter benötigen viele Frauen und Kinder finanzielle Unterstützung für Anschaffungen (Fahrräder, Laptops, Kinderwagen, Hobbies usw.)

Herzlichen Dank für Ihre Solidarität!